Da ab dem 01. Januar 2009 auch Finanzinnovationen der
Abgeltungssteuer unterliegen und die Spekulationsfrist für Kursgewinne (1 Jahr mindestens im Portfolio halten -> dann steuerfrei) weg fällt, gibt es ab diesem zeitpunkt kaum noch Abgrenzungen.
Grundsätzlich sollte ein Wertpapier, welches als Finanzinnovation gelten will, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- variabler Zinssatz
- Disagio (Abschlag) bei Erstausgabe über gesetzlich vorgeschriebener Bandbreite