- Hereinnahme von Einlagen und ähnlichen Anlagen von Nicht-MFIs
- Ausgabe von Krediten auf eigene Rechnung an Nicht-MFIs
- Investitionen in Wertpapieren auf eigene Rechnung für Nicht-MFIs
Die Einlagen gelten dabei laut der Europäischen Zentralbank (EZB) zu den
Geldmengebgriffen M1, M2 und M3.
Als rechtliche Grundlage für die Finanzinstitute gilt die
Richtlinie 2423/2001 der EZB.
Grundsätzlich dienen die Monetären Finanzinstitute der EZB, Informationen zu sammeln und dadurch folgende Ziele zu erreichen:
- Erleichterung der Überwachung und Erstellung einer einheitlichen und unfassenden Bilanz des Geld-Sektors des Euro-Währungsgebietes
- Sicherstellung einer einheitlichen und vollständigen statistischen Berichtspflicht
- Bereitstellung einer umdfassenden und vollständigen Liste aller MFIs zur Einhaltung der Mindestreservepflicht
- Erstellung einer Liste aller möglichen Geschäftspartner, die für die Tätigkeiten des Eurosystems qualifiziert sind