Von vielen gerade kleinen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wird eine solche Aufsicht aber eher abgelehnt. Obwohl immer wieder Bemühungen in diese Richtung getätigt werden, ist es bis jetzt noch nicht zu einer einheitlichen Regelung bezüglich der Aufsicht gekommen. Viele Experten gehen davon aus, dass es reichen würde, die nationalen Aufsichtsbehörden besser zu koordinieren.
Eine europäische Finanzmarktaufsicht konnte auch im Hinblick auf immer wiederkehrende Finanzkrisen nicht realisiert werden. Es wurden zwar bereits wichtige Schritte unternommen, damit Finanzdienstleister innerhalb Europas in einem harmonisierten Rechtsrahmen arbeiten können, was von Vielen begrüßt wurde, jedoch stößt die Aussicht auf eine europäische Finanzmarktaufsicht dagegen verbreitet immer noch auf eine entsprechende Skepsis.
Die mögliche Aufsichtsstruktur muss so gestaltet sein, dass eine Effektivität der Aufsicht sowie die Stabilität des Finanzsystems gewährleistet werden kann. Außerdem ist der Schutz von Anlegern ein wichtiges Kriterium, das unbedingt beachtet werden sollte. Vorrangig ist dabei stets die Gewährleistung im Zusammenhang mit der Stabilität der einzelnen
Kreditinstitute. Dabei ist es unumgänglich, dass internationale Vorgaben passend in nationales Recht integriert werden. Danach kommt es maßgeblich auf eine funktionierende Aufsichtspraxis an, die für sämtliche beteiligten Länder zuständig ist.