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Finanzmarktaufsicht
 
Unter einer Finanzmarktaufsicht, auch Finanzdienstleistungsaufsicht genannt, versteht man die Kontrolle und Beobachtung des gesamten Finanzmarktes und dessen Teilnehmer sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Durchgeführt wird diese Aufsicht durch staatliche Institutionen entweder durch eine zentrale Behörde (= Allfinanzaufsicht) oder über mehrere Einrichtungen, die sich auf spezielle Bereiche des Finanzwesens (z.B. Wertpapier-, Versicherungsgeschäft etc.) konzentriert und spezialisiert haben. In der Regel überwiegt aber heutzutage die Allfinanzaufsicht in den einzelnen Ländern.

Das oberste Ziel dieser Behörden ist, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors sicherzustellen. Demzufolge wird auch darauf gezielt, eine Solvenzsicherung der Banken, Finanzdienstleistungsinstitut, Versicherungsunternehmen etc. zu gewährleisten und die Kundengelder und Anlegerinteressen zu schützen.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstelistungsaufsicht (BaFin) für die Finanzmarktaufischt zuständig. Sie entstand am 1.Mai 2002 aus dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BAKred), dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel(BAWe) und dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) und arbeitet heute mit der Deutschen Bundesbank zusammen. Weitere nationale Aufsichtsbehörden anderer Länder sin beispielsweise:

- Financial Services Authority (FSA) -> Großbritannien
- Financial and Capital Market Commission -> Lettland
- Polish Financial Supervision Authority (KNF) -> Polen
etc.

Noch immer wird kräfitg an einer europäischen Finanzmarktaufsicht gearbeitet, wobei die Umsetzung sehr schweirig ist und viele Komplikationen birgt.
 
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Stichworte:
Finanzmarktaufsicht, Finanzdienstleistungsaufsicht, Aufsicht, Finanzaufsicht, Aufsichtsbehörde, BaFin, Allfinanz, Allfinanzaufsicht
 
 
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