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Finanzplanungsrat
 
Der Finanzplanungsrat ist ein Rat der Bundesregierung und wird im Rahmen der Haushaltsplanung des Bundes gebildet. Die rechtliche Grundlage ist das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).
Die Zusammensetzung des Finanzplanungsrates ist dabei wie folgt geregelt:

- die Bundesminister der Finanzen und für Wirtschaft und Technologie,
- die für die Finanzen zuständigen Minister der Länder,
- 4 Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände, die vom Bundesrat auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände bestimmt werden

An den Beratungen des Rates, die zweimal jährlich staat finden, nimmt außerdem ein nicht stimmberechtigter Vertretert der Deutschen Bundesbank teil. Den Vorsitz übernimmt der Bundesminister der Finanzen und der Rat an sich unterliegt einer eigens aufgestellten Geschäftsordnung.

Die Hauptaufgabe besteht darin, wesentliche Empfehlungen hinsichtlich der Haushalts- und Finanzplanung des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände abzugeben (speziell: gemeinsame Ausgabenlinie).Umgesetzt wird dies durch

-> Aufstellung einer einheitlichen Systematik der Finanzplanungen
-> Ermittlung von …
… einheitlichen volks- und finanzwirtschaftlichen Annahemn für die Planung
… Schwerpunkten für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben

Zusammengefasst werden die Ergebnisse in einem einvernehmlichen Beschluss.
 
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Stichworte:
Finanzplanungsrat, Finanzplanung, Rat, Regierung, Bund, Haushalt, Haushaltsplanung, Haushaltsplan, Finanzen
 
 
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