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Finanzrückversicherung
 
Die Finanzrückversicherung stellt eine bestimmte Form der Rückversicherung (Versicherung der vom Versicherer übernommenen Gefahr durch eine andere Versicherungsgesellschaft) dar, bei der das übernommene wirtschaftliche Gesamtrisiko, die Prämiensumme über die Gesamtlaufzeit des Versicherungsvertrags um einen begrenzten, aber erheblichen Betrag übersteigt. Die rechtliche Grundlage bildet das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
 
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Stichworte:
Finanzrückversicherung, Finanzen, Rückversicherung
 
 
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