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Finanztermingeschäftskontrakt
 
Bei einem Finanz- bzw. Termin(geschäfts)kontrakt handelt es sich um einen Vertrag zwischen mindestens 2 Parteien, der rechtlich verbindlich ist und zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen, aber erst zu einem in der Zukunft liegenden Termin zu den heute vereinbarten Konditionen erfüllt wird.
Zur besseren Übersicht wurde diese Form der vertraglichen Vereinbarung standardisiert und wird heute unter der Bezeichnung „Terminkontrakt“ geführt. Inhalt des Kontrakts ist in der Regel die Tatsache, dass ein zu grunde liegendes Finanzprodukt (Basiswert, Underlying) entweder gekauft oder verkauft wird. Entsprechend dem Namen erfolgt die Transaktion zu einem fest vereinbarten Termin, der allerdings in der Zukunft liegt. Der Begriff „Future Transactions“ oder kurz „Futures“ im Englischen macht dies noch einmal deutlich. Rückwirkende „Future transactions“ kann es entsprechend nicht geben.

Sowohl an der deutschen als auch an der amerikanischen Börse ist diese Art von (Finanz-) Termin(geschäfts)kontrakten absolut gängig. Bei den Finanzprodukten, die bei einem solchen Termingeschäftskontrakt gekauft oder verkauft werden können, handelt es sich beispielsweise um

-> die verschiedenen Versicherungen wie

- Lebensversicherungen mit Fondspolice,
- Rentenversicherungen usw.,

-> Finanzprodukte wie

- Aktien,
- Devisen usw.,

aber auch Kredite. Offene Forderungen in hohen Größenordnungen werden zum Beispiel gerne von so genannten Factoring-Gesellschaften aufgekauft. Die Finanzprodukte werden dabei für den Kauf reserviert bzw. der Verkauf von vornherein vereinbart. Die USA beherbergt natürlich wesentlich mehr börsenotierte Unternehmen als Deutschland - entsprechend mehr (Finanz-)Termin(geschäfts)kontrakte werden dort abgeschlossen.
 
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Stichworte:
Finanztermingeschäftskontrakt, (Finanz-)Termingeschäftskontrakt, Terminkontrakt, Termingeschäft, Futures
 
 
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