Das Erbringen dieser Dienstleistung bedarf der Kontrolle durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der vorherigen Erlaubnis gemäß
Kreditwesengesetz.
Das Finanztransfergeschäft beinhaltet unter Anderem den gewerbsmäßigen und nicht Konto gebundenen Transfer von Geldmitteln als Dienstleistung für Andere. Darunter zählt gleichfalls die Nutzung der Konten von Geldtransportunternehmen.