Finanzunternehmen spezialisieren sich in ihrem Geschäftsfeld vorrangig auf die folgenden Tätigkeiten:
- Erwerben und Halten von Beteiligungen
- Entgeltlicher Erwerb von Geldforderungen
- Abschluss von Leasingverträgen
- Handel mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung
- Beratung bei der Anlage in Finanzinstrumenten
- Beratung von Unternehmen über …
… die Kapitalstruktur,
… die industrielle Strategie und
… die damit verbundenen Fragen
- Beratung von Unternehmen und Anbieten von Dienstleistungen bei Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen
- Vermittlung von Darlehen zwischen
Kreditinstituten (Geldmaklergeschäfte)
Beispiele:
- Beteiligungsgesellschaften
- Factoringgesellschaften
- Leasinggesellschaften
- Anlageberater
u.s.w.
Neben den Kriterien des KWG kann ebenso das Bundesministerium für Finanzen durch Rechtsverordnung zusätzliche Unternehmen als Finanzunternehmen ernennen, nachdem es die Deutsche Bundesbank angehört hat.