Unterteilt wird das Finanzvermögen in
allgemeines Kapital- und Sachvermögen. Unter Letzteres fallen zum Beispiel Treuhandvermögen und Darlehen.
In Unternehmen zählen Forderungen, die sich über einen längeren Zeitraum belaufen, also meist
Aktien und Beteiligungen, zum Finanzvermögen. Bei öffentlichen Körperschaften sind es die Aktiva, welche - ohne eine bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtung darzustellen - verwertet werden können und unter kaufmännischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden.
Im Hinblick auf die Bilanzierung werden meist liquide Mittel neben entsprechenden Unternehmensanteilen oder Kaufoptionen unter dem Begriff „Finanzvermögen“ zusammengefasst.
Das
Statistische Bundesamt erstellt jährlich eine Statistik über das Finanzvermögen des Staatssektors und umfasst hierbei die folgenden Positionen:
- Bargeld
- Einlagen
- Wertpapiere
- Finanzderivate
- vergebene
Kredite
- Anteilsrechte
- alle sonstigen Forderungen der öffentlichen Haushalte