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Finanzvermögen
 
Bei einem Finanzvermögen handelt es sich um den Bereich eines gesamten Staatsvermögens, d.h. das des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ihre jeweiligen Sondervermögen und das der Zweckverbände, der zum Einen einer wirtschaftlichen Nutzung unterliegt und zum Anderen Erträge bringt.
Unterteilt wird das Finanzvermögen in allgemeines Kapital- und Sachvermögen. Unter Letzteres fallen zum Beispiel Treuhandvermögen und Darlehen.

In Unternehmen zählen Forderungen, die sich über einen längeren Zeitraum belaufen, also meist Aktien und Beteiligungen, zum Finanzvermögen. Bei öffentlichen Körperschaften sind es die Aktiva, welche - ohne eine bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtung darzustellen - verwertet werden können und unter kaufmännischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden.

Im Hinblick auf die Bilanzierung werden meist liquide Mittel neben entsprechenden Unternehmensanteilen oder Kaufoptionen unter dem Begriff „Finanzvermögen“ zusammengefasst.

Das Statistische Bundesamt erstellt jährlich eine Statistik über das Finanzvermögen des Staatssektors und umfasst hierbei die folgenden Positionen:

- Bargeld
- Einlagen
- Wertpapiere
- Finanzderivate
- vergebene Kredite
- Anteilsrechte
- alle sonstigen Forderungen der öffentlichen Haushalte
 
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Stichworte:
Finanzvermögen, Vermögen, Staatssektor, staatlich, Bund, Staat, Sachvermögen
 
 
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