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Firmenbestatter
 
Zeigt ein Unternehmen Merkmale an, die unweigerlich in Richtung Insolvenz führen, kommen sogenannte Firmenbestatter ins Spiel. Sie werden mit der Auflösung des Unternehmens, bei dem es sich in der Regel um eine Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt, beauftragt.
Meist werden diese Experten durch das insolvenzgefährdete Unternehmen selbst beauftragt. Der Ablauf ist dann immer gleich, indem die Firma zu einem geringen symbolischen Kaufpreis an den Firmenbestatter verkauft wird. Danach wird ein neuer Geschäftsführer oder aber auch im Rahmen der AG ein neuer Vorstand einberufen, was das eigentliche Ziel der gesamten Aktion darstellt. In vielen Fällen wird zudem der Firmensitz verändert, so dass die Möglichkeit gegeben ist, bei Eröffnung eines zukünftigen Insolvenzverfahrens, dieses eventuell in einem anderen Bundesland abzuwickeln. Das hat den nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass die ehemaligen Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder in ihrer eigenen Region keine Nachteile auf Grund der eingetretenen Insolvenz zu befürchten haben. So werden zum Beispiel Negativeinträge in den Auskunfteien vermieden.

Unterschieden wird jedoch zwischen einem

-> legalen Firmenbestatter, der lediglich einen neuen Geschäftsführer oder Vorstand bestimmt und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen anderen Gerichtsort anstrebt und

-> einem illegalen Firmenbestatter, der über keine entsprechenden Kenntnisse zur Unternehmensführung verfügt und lediglich als so genannter Strohmann dient
 
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Stichworte:
Firmenbestatter, Firma, Unternehmen, Bestatter, Bestattung, Insolvenz, insolvent
 
 
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