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Fischpfennig
 
Der Fischpfennig, auch Fischzins genannt, wurde früher zur Ablösung der Fischgilt bezahlt, wobei Gilt für eine Abgabe steht, die an den Grundherren als Bringschuld gezahlt werden musste.
Der Fischpfennig wurde demnach bezahlt, um eine zu leistende Fischlieferung auszulösen. Die Bezahlung erfolgte in bar. Darüber hinaus erkaufte man sich mit dem Fischpfennig das Recht, in öffentlichen oder auch herrschaftlichen Gewässern wie See oder Bach Fische zu fangen. Auch wenn man dort früher eine Fischzucht betrieb, war der Fischpfennig fällig.

Diese Form der Zahlung hat nicht an Aktualität verloren. Auch heute muss besonders an gewerblich betriebenen Gewässern der geangelte Fisch bezahlt werden.
 
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Stichworte:
Fischpfennig, Fisch, Pfennig, Gilt, Fischzins, Fischgilt, Fische, Angel
 
 
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