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Follow-Up-Prüfung
 
Bei der so genannten Follow-up-Prüfung handelt es sich um eine Kontrolle durch die Finanzaufsichtsbehörde oder den Rvisionen der einzelnen Institute, die nach einer bereits erfolgten Prüfung noch einmal durchgeführt wird.
Unternehmen, die diesen Kontrollen unterliegen, sind auf einer sogenannten Watchlist vermerkt. Es wird dabei geprüft, ob im Rahmen der ersten Prüfung festgestellte Mängel von den Leitern der geprüften Organisationen beseitigt wurden. So sind es auch Versicherungsunternehmen, die dieses Procedere über sich ergehen lassen müssen. Hier ist die interne Revision aufgefordert, die fristgerechte Mängelbeseitigung zu überwachen und bereits selbst in bestimmten Abständen eine Follow-up-Prüfung durchzuführen. Dabei muss die Geschäftsleistung immer auf dem Laufenden gehalten werden, in wie weit der Prozess fortgeschritten ist.

Die Verantwortung für die interne Revision und deren Sicherheit im Bezug auf die Ausführung erforderlicher Maßnahmen liegt bei der gesamten Geschäftsleitung und kann nicht auf andere Mitarbeiter übertragen werden. Dabei muss die Geschäftsleitung oder auch der Vorstand eines Versicherungsunternehmens eine solche interne Revision einrichten, welche in der Größe dem Umfang und der Komplexität des Unternehmens gerecht wird. Dabei ist es erforderlich, eine solche Revision so auszustatten, dass es ihr möglich ist, ihre Aufgaben erfüllen zu können.

Für ein Versicherungsunternehmen müssen Richtlinien bezüglich der Organisationsrichtlinien für die interne Revision aufgestellt und vom gesamten Vorstand oder der Geschäftsleitung in Kraft gesetzt werden.
 
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Stichworte:
Follow-Up-Prüfung, follow up, Revision, Aufsicht, Kontrolle, prüfen, intern, Aufsichtsbehörde, Watchlist
 
 
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