Zusätzlich zum Hauptzweck kommt außerdem das Erbringen von Kapitaldienstleistungen wie Anlageberatung etc. Die rechtliche grundlage hierfür stellt das
Investmentgesetz (InvG) dar.
Fondsgesellschaften spezialisieren sich auf die Ausgabe von Anteilscheinen, wodurch der Investor einen Anteil am Sondervermögen der Gesellschaft erhält. Die detaillierten Rechtsverhältnisse zwischen den beiden Parteien werden zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen durch individuelle Vertragsbedingungen fixiert.
Fondsgesellschaften
kommen vorrangig in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) vor. Sie unterliegen der Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und benötigen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes einer Genehmigung seitens dieser Behörde. Zu den Weiteren Voraussetzungen gehören beispielsweise
- Anfangskapital von mindestens 300.000,00 €
- maximales Anfangskapital + Eigenmittel von 10 Mio. €
- Schaffung eines angemessenen Risikomanagements
- geeignete Regelungen für die persönlichen Geschäfte der Mitarbeiter
etc.
Für gewisse Aufgaben hat die Fondsgesellschaft ein anderes
Kreditinstitut als
Depotbank zu beauftragen. Diese ist dann unter Anderem zuständig für
- Verwahrung der Sondervermögen in Form eines
Treuhandkontos (Sperrkontos)
- Ausgabe und Rücknhame der Anteilscheine
- Durchführung von Ertragsausschüttungen
etc.
Für die Verwaltung des Sondervermögens ist das eigene Fondsmanagement der Gesellschaft zuständig. Dies entscheidet auch weiterhin über die Anlage- und Ausschüttungspolitik. Außerdem veröffentlicht das Management Verkaufsprospekte, Vertragsbedingungen, Rechenschaftsberichte u.s.w.
Beispiele:
- Aachener Grundvermögen Kapitalanlagegesellschaft mbH
- Union Investment Real Estate AG
- Deka Immobilien Investment GmbH
- BayernInvest Kapitalanlagegesellschaft mbH
In Deutschland gibt es derzeit 77 (Stand: 15. September 2008) bei der BaFin gemeldete
Fondsgesellschaften.