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Mit Forwards werden unbedingte Termingeschäfte bezeichnet, die nicht an der Börse sondern an sogenannten OTC-Märkten (Over-the-Counter) gehandelt werden. Sie sind das Pendant zu Optionen und daher auf alle Fälle zu erfüllen.
Folglich besteht bei Forwards sowohl auf der Käufer- als auch auf der Verkäuferseite die Pflicht, alle Vertragsbedingungen zu erfüllen. Keiner hat ein Wahlrecht und so müssen die Liefer- bzw. Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen erbracht werden.
Forwards gehören zu den Derivaten. Zu ihnen zählen gleichsam standardisierte Forwards, die eine homogene Gestaltung der Terminkontrakte erlauben. Diese werden auch als Futures bezeichnet. Damit sind nur noch bestimmte Serien abschließbar und entsprechende Parameter stehen nicht mehr zur Verhandlung.
Werden Forwards abgeschlossen, ist eine Sicherheitsleistung fällig, die auch als Einschussmargin oder Initial Margin bezeichnet wird. Die Höhe macht nur einen Bruchteil des Vertragswertes aus.
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Stichworte:
Forward, Forwards, unbedingte Termingeschäfte, unbedingtes Termingeschäft, Derivate, Optionen, Futures, OTC |
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