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| Fräuleingeld |
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Mit dem Fräuleingeld wird eine vor langen Zeiten bestandene Zwangsabgabe bezeichnet, die es einer Prinzessin ermöglichen sollte, zum Einen die Hochzeit standesgemäß ausgerichtet zu bekommen und zum Anderen über eine ausreichende Mitgift verfügen zu können.
Gleichzusetzen ist der Ausdruck „Fräuleingeld“ auch mit dem Begriff „Frauengeld“, der allerdings immer wieder in unterschiedlichen Definitionen genutzt wird.
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Stichworte:
Fräuleingeld, Frauengeld, Fräulein, Geld, Abgabe, Zwangsabgabe, Prinzessin |
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