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Freibetrag, pauschaler
 
Einen pauschalen Freibetrag findet man im Rahmen der Geldpolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) – speziell hinsichtlich der Mindestreserveausstattung der Kreditinstitute des Eurosystems.
Hier ist bestimmt, dass alle Institute dazu berechtigt sind, von ihrem Mindestreserve-Soll einen einheitlichen Freibetrag abzuziehen, um dadruch die Verwaltungskosten bei einem sehr geringem Soll zu vermindern, da diese relativ hoch ausfallen können. Seit der Euro-Einführung 2002 ist der pauschale Freibetrag auf 100.000,00 € festgesetzt wurden und gültig.
 
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Stichworte:
pauschaler Freibetrag, Mindestreserve, Soll, Mindestreservesoll, Mindestreserve-Soll, ESZB
 
 
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