Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Freiverkehr
 
Der Freiverkehr, auch Open Market genannt, ist ein nicht reguliertes Börsensegment und dient dem Handel von Wertpapieren, die nicht zum Handel im regulierten Markt zugelassen bzw. einbezogen sind.
Die rechtliche Grundlage ist das Börsengesetz (BörsG). Demnach kann jede Börse durch den jeweiligen Börsenträger einen Freiverkehr zulassen. Dieser muss allerdings eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung gewährleisten, was wiederum in den Geschäftsbedingungen, die durch die Börsengeschäftsführung gebilligt werden müssen, festgehalten sein bzw. zum Ausdruck kommen muss.

Der Freiverkehr unterliegt auch der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die den Handel bei Nichteinhaltung der Richtlinien untersagen kann. Des Weiteren muss sie die schriftliche Erlaubnis zum Betrieb des Freiverkehrs erteilen.

Für Wertpapiere, die am Freiverkehr teilnehmen wollen, ist kein aufwendiges öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren notwendig. Es reicht ein von der BaFin genehmigter Verkaufsprospekt. Sollten Wertpapiere ohne die Zustimmung des Emittenten im Freiverkehr gehandelt werden, so ist dieser allerdings nicht verpflichtet, Informationen zu diesen Papieren zu veröffentlichen.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Freiverkehr, Open Market, Börse, Börsensegment
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten