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Fremdhafengeld
 
Das so genannte Fremdhafengeld wird in unseren Breitengraden auch Schutzzoll oder Differenzialzoll genannt. Ein Fremdhafenzoll wird immer dann erhoben, wenn eine Ware nicht direkt über ein Land, sondern über einen zusätzlichen, anderen Hafen eingeführt wird.
Beispiel

Waren aus Asien, die nicht aus dem Erzeugerland kommen, sondern über den internationalen Containerhafen Rotterdam nach Bremerhaven verschifft werden, um sie dann in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen

Das Fremdhafengeld stellt so eine besondere Form von Abgaben/Zöllen, dar, die auf eingehende Waren und Güter aller Art aufgeschlagen werden, wenn diese importiert werden. Der Schutzzoll (auch Protektionszoll genannt) schützt getreu seinem Namen letztlich heimische Produzenten vor ausländischer Konkurrenz. Im Klartext erschwert man ausländischen Unternehmen die Einfuhr, indem man die importierten Waren durch das Fremdhafengeld gezielt verteuert.

Wird die Ware über einen weiteren Hafen eingeführt, wird auf diese eine weitere Abgabe aufgeschlagen, denn im anderen internationalen Hafen müssen in der Regel ebenfalls lokale Gebühren entrichtet werden. Jedoch betrifft dies nur Transitgüter, die verplombt sind, wenn sie durch Deutschland als Transitland transportiert werden. Jedes Land handhabt dies unterschiedlich und vor allem produktabhängig.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist das Fremdhafengeld einheitlich geregelt. Bestimmte, subventionierte Güter sind dabei vom Fremdhafengeld befreit. Aus der Sicht der Endverbraucher wird der Kaufpreis jedoch nicht in Relation zum heimischen Produkt gleichgesetzt, sondern der Kaufpreis durch das Fremdhafengeld künstlich verteuert. Der Endverbraucher bezahlt so ein künstlich verteuertes Produkt, das er eigentlich viel günstiger hätte haben können.
 
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Stichworte:
Fremdhafengeld, Fremdhafen, fremder Hafen, Hafen, Geld, Gebühr, Zoll, Schutzzoll, Differenzialzoll
 
 
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