In fast allen Ländern der Erde wird diese Art dieser Tage als illegaler Börsenhandel gewertet. In Deutschland kann man bei Anwendung von Frontrunning-Techniken mit
bis zu 50.000 € Strafe rechnen, da hier in der Regel ein klarer Verstoß gegen das
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vorliegt.
Wenn Jemand über Insiderwissen verfügt und dieses auch bewusst einsetzt, um beispielsweise durch einen eigenen Kauf für einen plötzlichen Preisanstieg zu sorgen, macht er sich also ganz klar strafbar.
Der Tatbestand des Frontrunning ist aber auch gegeben, wenn durch den bewussten und schon aggressiven, aktiven Verkauf von wertlosen
Aktien mit dem Ziel des eigenen Gewinns Anleger in die Irre geführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf durch Geschäfte am Telefon, per Mail, im Internet oder Vertreterbesuche beim Kunden vor Ort erfolgt.