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Fusion
 
Die Fusion ist eine mögliche Variante der Konzentration (= Bindung durch Kapitalbeteiligung) von Unternehmen. Der Begriff stammt vom lateinischen Wort „fusio“ und kann mit „Schmelzen“ übersetzt werden. Fusion wird demnach auch oft Verschmelzung genannt.
Bei einer Fusion gibt grundsätzlich ein Unternehmen seine bisherige rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit auf und gliedert sich mit dem gesamten Vermögen in ein anderes Unternehmen ein, was entweder bereits besteht oder neu gegründet wird:

1. Fusion durch Aufnahme
-> ein oder mehrere Unternehmen verlieren ihre Selbstständigkeit und gliedern sich in ein andere bereits bestehendes Unternehmen

2. Fusion durch Neugründung
-> mehrere Unternehmen verlieren ihre Selbstständigkeit und gründen gemeinsam eine neue Gesellschaft, in der sie ihr Vermögen einbringen

Hinsichtlich der Geschäftsbereiche der fusionierenden Unternehmen werden des Weiteren die folgenden Varianten differenziert:

1. Horizontale Fusion
Bei dieser Form verschmelzen Unternehmen derselben Branche, Produktionsstufe bzw. desselben Marktes.

Beispiel:
- Chemieunternehmen
- Brauereien

2. Vertikale Fusion
Dabei konzentrieren sich Gesellschaften von aufeinanderfolgenden Produktionsstufen bzw. vor- und nachgelagertem Produktionsablauf.

Beispiele:
- Bergbauunternehmen -> Stahlhütte -> Maschinenfabrik
- Industrieunternehmen -> Handelsunternehmen

3. Konglomerate / Anorganische Fusion
Bei dieser Variante schließen sich Unternehmen völlig unterschiedlicher Branchen und Märkte zusammen. Sie haben also keinerlei Beziehung zueinander.

Beispiel:
- Chemieunternehmen und Sportartikelhersteller
- Zigarettenhersteller und Möbelindustrie

Zusammenschlüsse deutscher Unternehmen unterliegen dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Kontrolle des Bundeskartellamtes, d.h. bei Erreichen folgender Kriterien muss die Fusion beim Amt angemeldet werden:

Im letzten Geschäftsjahr vor der Fusion haben die Unternehmen

-> insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro und
-> mindestens ein beteiligtes Unternehmen im Inland Umsatzerlöse von mehr als 25 Millionen Euro

erzielt.

Sollte eine Fusion über die Bundesebene hinaus gehen, dann unterliegen diese Zusammenschlüsse der Fusionskontrollverordnung der Europäischen Union (EU) und der Kontrolle der Kommission der EU. Eine Meldung muss bei Erfüllen der folgenden Merkmale erfolgen:

Im letzten Geschäftsjahr vor der Fusion haben die Unternehmen

-> insgesamt weltweit einen Umsatz von mehr als 5 Mrd. Euro und
-> mindestens zwei der beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen Umsatz von mehr als 250 Millionen Euro

erzielt.
 
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Stichworte:
Fusion, Fusionierung, Zusammenschluss, Verschmelzung, Konzentration, Bundeskartellamt
 
 
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