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Gehaltsnebenleistung
 
Gehaltsnebenleistungen sind eher bekannt als „Fringe Benefits“. Damit meint man die freiwilligen Zuwendungen seitens des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Das Unternehmen erweitert damit seine „gewöhnliche Fürsorgepflicht“.
Da es sich um freiwillige Nebenleistungen handelt, haben die Mitarbeiter auch keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Sie sollen vorrangig die Motivation stärken und die Verbundenheit zum Unternehmen unerstreichen. Als natürliche Folge dessen gilt eine verbesserung der Arbeitsleistung und –qualität.


Erbracht werden die Gehaltsnebenleistungen in der Regel in Form von unbaren Zuwendungen. Hierunter zählen unter Anderem

- das Bereitstellen von Dienstwagen
- das Zahlen von Fahrgeld
- Zuschüsse zu verschiedenen Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung etc.)
- Arbeitgeberdarlehen, d.h. zinsgünstige Kredite für die Mitarbeiter
- Zahlungen an die individuelle Erwerbsunfähigkeitsversicherung des Arbeitnehmers
- das Überlassen von Waren zu Personalpreisen oder
- Firmenkreditkarte, die allerdings nur in höheren Postionen gängig ist
etc.
 
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Stichworte:
Gehaltsnebenleistung, Gehaltsnebenleistungen, Fringe Benefits, Nebenleistung, Zuwendung, Gehalt, Lohn, Arbeitgeber, freiwillig
 
 
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