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Geld, beschädigtes
 
Beschädigtes Geld, auch „Damaged money“, ist zumeist Papiergeld (Banknoten) – aber auch Münzen-, das durch mechanische und/oder chemische Einflüsse nicht mehr verkehrsfähig ist – so beispielsweise zerrissene, angebrannte oder befleckte Banknoten bzw. psychisch entstellte Münzen.
Solange die Geldscheine wieder rekonstruiert werden können, kann eine Bank diese mit nicht beschädigten Banknoten wieder ausbezahlen. Wurde das Geld jedoch nachweislich mutwillig zerstört, so bekommt man keinen Ersatz. Diese Banknoten und Münzen haben ihre Umlauffähigkeit damit verloren.

Die Deutsche Bundesbank unterhält in Mainz ein Nationales Analysezentrum für Falschgeld und beschädigtes Geld. Die Mitarbeiter sind in der Lage, Linien und Schriftzeichen zu rekonstruieren. Gelingt dies, wird Ersatz geleistet. Dank moderner Technik ist dies sehr oft der Fall - selbst bei verbrannten oder stark zerschnittenen Geldscheinen.

Wichtige Vorraussetzung für eine solche Erstattung:

Man muss entweder mehr als 50 % des beschädigten Geldes besitzen oder aber einen Nachweis erbringen können, dass die andere Hälfte des Scheines tatsächlich vernichtet worden ist.

Auf diese Weise schützt sich das Servicezentrum für Bargeldlogistik davor, dass ein beschädigter Geldschein zweimal vorgelegt werden könnte. Das Verfahren unterscheidet sich übrigens nicht von den anderen Ländern der Europäischen Union (EU).
 
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Stichworte:
beschädigtes Geld, Geldscheine, Banknoten, Münzen, Deutsche Bundesbank, Rückerstattung, EU, Geld
 
 
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