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Geldeigentumsrecht
 
Das Geldeigentumsrecht ist ein umfangreicher juristischer Begriff der Finanzwelt. Er benennt das Recht auf Geldbesitzt, d.h. jede mögliche Einheit des heutigen Zentralbankgeldes zu seinem Eigentum zählen zu dürfen.
Jede dieser Einheiten ist eine Anweisung in Verbindung mit einer bestimmten Menge an Gütern, Waren oder auch Dienstleistungen. Wenn der Geldwert innerhalb einer Volkswirtschaft durch die Inflation in den Keller sackt, mindert diese auch den Geldwert dieser Geldmittel, die durch das Geldeigentumsrecht verankert sind.
 
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Stichworte:
Geldeigentumsrecht, Geld, Geldeigentum, Recht, Besitz, Geldbesitz
 
 
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