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Geldeintreibung
 
Die Geldeintreibung bezeichnet das Einkassieren von fällig gewordenen Geldbeträgen durch Personen bzw. Unternehmen, die darauf spezialisiert sind.
Auf der Geldeintreibung beruht dieser Tage der so genannte Inkasso-Sektor. Das Inkassogeschäft ist jedoch keine Erfindung der Neuzeit. Historische Dokumente belegen, dass bereits die alten Römer verschiedene Systeme der Geldeintreibung pflegten.

Der Staat griff zu Inkassodienstleistungen, wenn es darum ging, fällig gewordene Steuern einzusammeln. Einige Stadtverwaltungen hatten sich sogar das Recht herausgenommen, Kaufleute mit ihrem Leben für Steuern haften zu lassen. Die Kaufleute ihrerseits gaben diesen enormen Druck an den gemeinen Schuldner weiter, um so ihr eigenes Leben vor den Inkassoschergen der Obrigkeit schützen zu können. Die Folge davon war schließlich die Tatsache, dass viele Händler nicht mehr ansässig waren, sondern als fahrende Verkäufer durch die Länder zogen – eine frühere Form der Steuerflucht, sozusagen.

Das Inkassowesen hat heute viel von seinem „grauen“ Touch verloren und ist ein seriöser Begriff der Betriebswirtschaftslehre. Fachlich richtig nennt man dieses Geschäft heute „geschäftsmäßiger Einzug fremder Forderungen“.

In der Regel wird die Geldeintreibung an spezielle Unternehmen ausgelaget, die wiederum eine Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde benötigen. Solche Unternehmen bedienen sich zahlreicher Datenbanken wie der Schufa, um ein Kreditausfallrisiko für ihren Kunden zu berechnen, um spätere Geldeintreibung von vornherein auszuschließen.
 
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Stichworte:
Geldeintreibung, Geldeintreiber, Geld eintreiben, Inkasso, Inkassogeschäft
 
 
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