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Geldleistung
 
Eine Geldleistung ist ein bestimmter, festgelegter Geldbetrag, der auf Grund vertraglicher, gesetzlicher oder rechtlicher Vereinbarungen in Form von Bargeld (oder Buchgeld) gezahlt wird.
Dabei handelt es sich in der Regel um Aufwendungen, die zu den Abgabeleistungen verpflichtete Personen an empfangsberechtigte Personen oder Institutionen abzuführen haben. Insbesondere bei Steuern handelt es sich um derartige Geldleistungen.

Öffentlich-rechtliche Abgaben sind Geldleistungen, die der Bürger auf Grund von rechtlichen Vorschriften an den Staat abführen muss. Dabei werden die Steuern von sonstigen Geldleistungen wie Beiträgen, Gebühren, Zinsen, Sonderabgaben, Geldstrafen und Geldbußen unterschieden. Die Abgabenordnung (AO) ist dabei eine der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen des Rechts der öffentlichen Abgaben, wobei in diesem nur die Steuern geregelt sind.

Die sonstigen öffentlichen Abgaben sind in eigenständigen gesetzlichen Regelungen festgelegt, zum Beispiel in den so genannten Kommunalabgabengesetzen.

In Deutschland erhalten aber auch Arbeitslose und Hilfsbedürftige eine Geldleistung vom Staat in Form des so genannten Arbeitslosengeldes II.

Renten sind ebenfalls eine Form der regelmäßig erfolgenden Geldleistung vom Staat an den Bürger.

Des Weiteren eghlren geldliche Ansprüche aus verschiedenen Versicherungen wie

- Pflegeversicherung,
- Krankenversicherung etc. dazu.
 
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Stichworte:
Geldleistung, Geld, Leistung, Abgaben, Steuern, Versicherungen, Renten
 
 
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