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Geldpolitik
 
Die Geldpolitik, auch Geldmarktpolitik genannt, ist Teil der Währungspolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und wird durch die Europäische Zentralbank (EZB) festgelegt und umgesetzt. Sie umfasst alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die der Erreichung – vorrangig gesetzlich vorgegebener – Ziele dienen.
Hinsichtlich des ESZB ist die Geldpolitik ein wichtiger Faktor, um das Hauptziel der Sicherung der Preisstabilität (Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von weniger als 2 % gegenüber dem Vorjahr) innerhalb des Euro-Währungsraumes zu gewährleisten. Gleichzeitig soll die Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft unterstützt werden, ohne eine Beinträchtigung des Hauptzieles herbei zu rufen. Die rechtliche Grundlage bildet der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag).

Für die Umsetzung der Geldpolitik bedient sich die EZB verschiedener geldpolitischer Instrumente wie …

… Offenmarktgeschäfte (befristete Transaktionen, Hautrefinanzierunggeschäfte etc.),
… ständige Fazilitäten (Spitzenrefinanzierungsfazilitäten, Einlagenfazilitäten etc.),
… Mindestreserven (Mindestreservebasis etc.) oder auch
… Devisenmarktinterventionen.

Die Geldpolitik und ihre Maßnahmen zielen generell auf die Geldmenge einer Volkswirtschaft und versucht, entsprechend einer Erhöhung bzw. Senkung der Geldmenge (vor Allem M3) das Ziel der Preisstabilität zu erreichen. Die Geldnachfrage soll an das Geldangebot angepasst werden. Auf Grund des Notenmonpols der Zentralbank kann die Geldpolitik deshalb auch effektiv durchgeführt und zentral gesteuert werden. Vor Allem auf den geldmarkt und die kurzfrsitigen zinssätze wird enormer Einfluss ausgeübt und dadurch der Markt gesteuert.
 
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Stichworte:
Geldpolitik, Geld, Währungspolitik, ESZB, EZB; Politik, Geldmenge, Preisstabilität, geldpolitische Instrumente, EG-Vertrag
 
 
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