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Geldtransport-Dienstleister
 
Ein Geldtransport-Dienstleister, auch „Cash transport provider“ genannt, ist verantwortlich für die Zustellung oder Abholung von Bargeld oder anderen geldwerten Dokumenten und handelt stets im Auftrag eines Dritten.
Er arbeitet unter Anderem für

- Banken,
- Handelsgeschäfte oder
- andere Unternehmen.


Die Versorgung der Geldinstitute mit Bargeld wurde vor Allem von der Deutschen Bundesbank sicher gestellt. Doch immer mehr private Werttransportunternehmen (Sicherheitsunternehmen) übernehmen diese Aufgabe. Der Grund liegt darin, dass das Filialnetz der Deutschen Bundesbank immer grobmaschiger geworden ist. Gab es im Jahr 2001 noch 127 Filialen, so hat die Anzahl im Jahr 2007 auf etwa 47 Filialen abgenommen. Dennoch soll für den Handel und die Banken die Distanz zur nächsten Filiale der Deutschen Bundesbank nicht mehr als 75 Kilometer betragen. In diese Lücke sind viele private Werttransporter geprescht, um so eine flächendeckende Versorgung mit Bargeld zu gewährleisten.

Die Bargeldversorgung ist eine hoheitliche Aufgabe. Wird sie in der Praxis von gewerblichen Unternehmen übernommen, so ist eine verbesserte Aufsicht gefordert. Die Notwendigkeit einer aufsichtsrechtlichen Regelung befürwortet auch die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V. (BDGW).

Die Deutsche Bundesbank, die für die Versorgung mit Bargeld zuständig ist, will diese originäre Aufgabe weiter erfüllen, aber den Schwerpunkt künftig auf die operative Verantwortung legen. Sie erkennt die Branche der Werttransport-Unternehmen als Bestandteil des klassischen Gewerberechts an.

Beispiele:

- Kötter Unternehmensgruppe
- SecurLog
- SecurLog Wertdienste Kassel GmbH
etc.
 
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Stichworte:
Geldtransport-Dienstleister, Geld, Transport, Geldtransport-Unternehmen, Geldtransport, BDGW
 
 
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