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Geldverleiher letzter Instanz
 
Mit der Wendung „Geldverleiher letzter Instanz“ (engl.: lender of last resort) ist die Bereitschaft einer Zentralbank gemeint, für den Ausgleich unvorhergesehener Abflüsse von Einlagen aufzukommen. Für solche finanziellen „Rettungsdienste“ verlangt sie sehr hohe Zinssätze.
Diese Einsätze haben aber eine negative Folge – so Einschätzungen von Fachleuten. Springt die Zentralbank als Geldverleiher der letzten Instanz ein, so senkt sich die Risikobereitschaft der betreffenden Bank im Umgang mit ihren Geschäften. Dieser Effekt ist auch als Moral Hazard bekannt.

Gegen solche Engpässe und Probleme fordern Ökonomen ein Liquiditätspool (liquidity pool) als Bargeld-Konto, in das Banken einzahlen. Die Höhe wird durch einen speziellen Verteilungsschlüssel bestimmt. Gerät ein Haus aus irgendeinem Grund in Probleme, so wird es daraus bedient. Ein Liquiditätspool könnte in dieser Weise für die Zentralbanken Entlastungen schaffen und eine Hilfe zur Selbsthilfe werden.

Der hohe Zinssatz des Geldverleihers der letzten Instanz ist ein Strafzins. Er ist der Preis für die außerordentlich zugeleiteten Gelder von der Zentralbank, um einen Liquiditätsengpass der Bank abzufangen. Sie verdient demnach an der Not der Bank.
 
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Stichworte:
Geldverleiher letzter Instanz, Moral Hazard, lender of last resort
 
 
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