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Gelegenheitseinbuße
 
Mit Gelegenheitseinbuße, auch Opportunitätskosten genannt, bezeichnet man in der Finanzbranche einen verloren gegangenen Ertrag, wenn man eine andere, profitablere Investition nicht getätigt hat. Es handelt sich um einen entgangenen Profit durch das Versäumnis einer günstigeren Gelegenheit zur Investition.
Beispiel:

Investiert man sein Geld in eine Anlage mit einem Ertrag von 5% und nicht in eine profitablere Anlage, bei der eine Rendite von 10% heraus kommt, so hat man eine Gelegenheitseinbuße in Höhe von 5% zu verzeichnen.

Es sind nicht real entstandene Kosten, die sich vor Allem dann ergeben, wenn die Mittel knapp sind und man sich für eine bestimmte Investition entscheidet und sich dabei eine andere Nutzungsmöglichkeit entgehen lässt, die eventuell höheren Profit abgeworfen hätte.

Die Opportunitätskosten lassen sich exakt bestimmen und werden auf unterschiedlichen Gebieten angewandt – von der Kostenrechnung über die Investitionsrechnung bis zur Finanzierungsrechnung. Grundsätzlich handelt es dabei um ein unternehmerisches Denken in Alternativen und verpasste Chancen, den Kosten und dem entgangenen Nutzen.
 
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Stichworte:
Gelegenheitseinbuße, Opportunitätskosten, Gelegenheit, Einbuße, Investition, Anlage
 
 
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