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Geleitgeld
 
Geleitgeld wird auch „Protection duty“ oder „Konvoigeld“ genannt. Es handelt sich dabei um einen finanziellen Beitrag, den ein Reisender leistet, wenn er bei der Durchquerung eines bestimmten Gebietes eine Schutzbegleitung zur Seite gestellt bekommt. Dies können zum Beispiel Personen mit Bewaffnung sein.
Früher war das Geleitgeld eine übliche Begleiterscheinung vor Allem von Kaufleuten auf Reisen, die ihr Gut und auch sich selbst vor Überfällen schützten. Es wurde besonders auf den Handelsstraßen erhoben.

Das Konvoigeld wurde in Deutschland bis ins späte 18. Jahrhundert gezahlt. Es war ein Recht, das den jeweiligen Landesherren und den jeweiligen Städten vom Kaiser oder König verliehen wurde. Für die Kaufleute war es stets ein Anlass zum Klagen, denn es bedeutet Mehrkosten und schmälerte ihren Gewinn.

Das Personen- und Warengeleit war mit einer definierten Abgabe und Höhe verbunden. Es wurde zum Teil wieder in die Straßen und Brücken investiert, um sie auszubessern oder auszubauen. Doch ein Großteil davon war eine angenehme Einnahmequelle der Schutzherren. Um sie aufrecht zu erhalten, wurden Handels- und Fuhreleute auf die abgabepflichtigen Straße und Wege gezwungen, auch wenn damit ein Umweg verbunden war.
 
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Stichworte:
Geleitgeld, Konvoigeld, Protection Duty
 
 
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