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Genußschein
 
Genussscheine (auch: Genußscheine) sind Gläubigerpapiere, die Genussrechte (schuldrechtliche Beteiligungsrechte) verbriefen. Sie sind gesetzlich nicht geregelt, sodass der Emittent (Ausgeber) vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten hat.
Grundsätzlich können Genussscheine sowohl aktienähnliche als auch anleiheähnliche Rechte beinhalten, d.h. je nach Ausgestaltung durch den Emittenten kommen sie ihrem Charakter nach entweder mehr einer Aktie oder mehr einer Anleihe nahe. Solche Teilrechte können unter Anderem sein:

Anleiheähnlich
- Recht auf Zinszahlung
- Recht auf Rückzahlung zum Nennbetrag bei Fälligkeit
u.s.w.

Aktienähnlich
- Recht auf Gewinnbeteiligung (Dividende)
- Einräumung Bezugsrecht (Optionsgenussscheine)
- Einräumung Umtauschrecht (Wandelgenussscheine)
u.s.w.

Allerdings verbriefen diese Papiere kein Mitwirkungsrecht. Demzufolge haben die Anleger auch kein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung (HV) und kein Stimmrecht.

Sollten beispielsweise Kreditinstitute (die keine AGs sind) Genussscheine ausgeben, so werden diese eher anleiheähnlich ausgestaltet und das Genussrechtskapital (Einlagen der Anleger) wird dem haftenden Eigenkapital des Institutes zugerechnet, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

-> Verminderung der Rückzahlungsansprüche des Genussscheininhabers bei Bilanzverlust
-> Nachrangigkeit der Papiere (im Insolvenzfall Befriedigung der Gläubiger erst nach allen anderen)
-> Mindestlaufzeit vereinbart

In der Regel können Genussscheine von jeder Rechtsform ausgegeben (emittiert) werden. Bei einer Aktiengesellschaft (AG) ist laut Aktiengesetz (AktG) zusätzlich ein Beschluss der Hauptversammlung notwendig. Außerdem können diese Papiere auch in den Börsenhandel eingeführt werden.

Entscheidet man sich für die Anlage in Genussschein, sind damit grundsätzliche alle Basisrisiken einer Wertpapieranlage verbunden:

1) Konjunkturrisiko
2) Inflationsrisiko
3) Länder- und Transferrisiko
4) Währungsrisiko
5) Liquiditätsrisiko
6) Psychologisches Marktrisiko
7) Exekutionsrisiko
8) Steuerliches Risiko
9) Sonstige Basisirisiken
10) Nebenkostenrisiko

Zusätzlich gibt es bei dieser Anlageform aber noch die folgenden speziellen Risiken zu beachten:

1) Ausschüttungsrisiko
-Gewinnausschüttung nur dann, wenn ausreichend Gewinn erwirtschaftet wurde
- keine Ausschüttung im Falle eines Verlustes

2) Rückzahlungsrisiko
- bei Verlust des Emittenten vermindert sich Rückzahlungsanspruch des Anlegers
- im Insolvenzfall besteht Nachrangigkeit -> möglicher Totalverlust des Kapitals

3) Kündigungsrisiko
- wenn kündigungsrecht des Emittenten vorhanden, dann frühzeitige Rückzahlung möglich
-> Risiko besteht darin, dass die Anlagemöglichkeiten am Markt zum Zeitpunkt der Kündigung eventuell sehr schlecht sein könnten

4) Haftungsrisiko - im Falle der Insolvenz nachrangige Behandlung der Genussscheininhaber

5) Kursrisiko
- bei vorzeitiger Veräußerung (sofern möglich) an Börse besteht dieses Risiko

Da aber bei Genussscheinen ein höheres Risiko als beispielsweise bei Anleihen oder Ähnlichem besteht, sind diese Papiere üblicherweise auch mit einer höheren Rendite ausgestattet.
 
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Stichworte:
Genußschein, Genussschein, Genussscheine, Gläubigerpapiere, Teilrechte, Genussrecht, Genussrechte
 
 
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