Da für die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt die Voraussetzungen des amtlichen Handels übernommen wurden, sind die ehemaligen Regelungen zum geregelten Markt weg gefallen.
Damals mussten die Emittenten allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Unternehmensbericht vorhanden
- Antrag auf Zulassung durch Emittenten
- Begleitung des Emittenten durch mindestens 1 Börsenbank,
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut