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Geschäft, bilaterales
 
Bilaterale Geschäfte sind Direktabschlüsse zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB) bzw. den nationalen Zentralbanken (Dt.: Deutsche Bundesbank) und den Geschäftsbanken.
Solche Geschäfte findet man vorrangig im Rahmen der Offenmarktpolitik – speziell bei den Feinsteuerungsoperationen und Strukturellen Operationen bezüglich definitiver Käufe und Verkäufe.

Grundsätzlich bietet hier die Zentralbank den Geschäftsbanken ein Geschäft an, welches diese schließlich ablehnen oder annehmen können. Der Teilnehmerkreis ist dabei üblicherweise begrenzt, d.h. die Banken werden ausgewählt.

Der Begriff „bilateral“ bedeutet allgemein „zweiseitig“, sodass bilaterale Geschäfte auch in anderen Bereichen vorkommen und nicht zwingend auf das Finanzwesen beschränkt sind.
 
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Stichworte:
bilaterales Geschäft, bilaterale Geschäfte, Direktabschlüsse, Offenmarktpolitik, Feinsteuerungsoperationen, Strukturelle Operationen, EZB
 
 
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