Diese außerbilanziellen Geschäfte
stehen auf Grund der bestehenden Möglichkeit der Inanspruchnahme in der Bilanz eines Unternehmens
unter dem Bilanzstrich und werden in die Bilanzsumme nicht mit eingerechnet. Da es sich um Verbindlichkeiten handelt, stehen diese Positionen auf der Passivseite der Bilanz und können wie folgt differenziert werden:
1. Eventualverbindlichkeiten
-> mögliche zukünftige Verbindlichkeiten, die bereits heute vertraglich vereinbart sind
Beispiele:
- Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
- Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
etc.
2. Andere Verpflichtungen
Beispiele:
- Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften
- Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen (Wertpapiergeschäft)
- unwiderrufliche
Kreditzusagen
etc.
Des Weiteren gehören die Derivategeschäfte zu den außerbilanziellen Geschäften und werden daher nicht in der Bilanz platziert.