Grundsätzlich ist ein Geschäftsleiter – wie es die Bezeichnung bereits aussagt – für die Leitung der Geschäfte des Unternehmens zuständig. Je nach Art der Rechtsform kann man für dieses Organ auch andere Synonyme finden. So nennt man die Geschäftsleitung in einer
Aktiengesellschaft (AG) beispielsweise Vorstand.
Auch die Haftungs- und Vertreungsbefugnisse unterscheiden sich entsprechend den jeweiligen Rechtsformen. Zusätzlich können die Satzungen der Unternehmen differenzierte Regelungen vorsehen.
Beispiele:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
-> gesetzliche Grundlage ist das GmbH-Gesetz (GmbHG)
-> gerichtliche und außergerichtliche Vertetung durch Geschäftsführung
-> können gleichzeitig Gesellschafter sein
-> Haftung auf das vermögen der GmbH beschränkt
Aktiengesellschaft (AG)
-> gesetzliche Grundlage ist das Aktiengesetz (AktG)
-> gemeinschaftliche Geschäftsführung durch alle Vorstandsmitglieder