Als rechtliche Grundlage gelten die
International Finance Reporting Standards (IFRS), die festgelegt haben, dass ausschließlich Bruttozuflüsse wirtschaftlichen Nutzens einbezogen werden sollen. Demnach sollen nur Erträge einfließen, die dem Unternehmen für eigene Rechnung zugehen und welche es beanspruchen kann.
So gehören beispielsweise die folgenden Eträge dazu:
- Zinserträge
- Erträge aus
Aktien und Beteiligungen
- Provisionserträge
etc.