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Gewinn- und Verlustrechnung
 
Die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, ist ein wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses vor Allem handelsrechtlicher Unternehmen und damit ein wesentlicher Teil der externen Rechnungslegung. Hier werden Aufwendungen und Erträge einer bestimmten Zeitperiode (üblicherweise ein Geschäftsjahr) gegenübergestellt. Die rechtliche Grundlage bildet das Handelsgesetzbuch (HGB).
Mit Hilfe der GuV werden der unternehmerische Erfolg und damit auch die Wirtschaftlichkeit des Betriebes ausgewiesen. Dieser Erfolg kann sowohl …

… positiv (= Gewinn; Bilanzgewinn) als auch
… negativ (= Verlust; Bilanzverlust)


ausfallen – je nachdem, ob die Erträge die Aufwendungen übersteigen oder eben umgekehrt.

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung kann sowohl in Staffel- als auch in Kontenform erfolgen, wobei im HGB die Staffelform vorgeschrieben wird.

1. Staffelform
- einzelne Positionen werden untereinander angeordnet
- fortschreitende Aufrechnung der Positionen

2. Kontenform
- Positionen werden unterteilt in Erträge (rechts) und Aufwendungen (links) in Kontoform aufgegliedert
- Aufrechnung der Salden beider Seiten (Sollsaldo = Verlust, Habensaldo = Gewinn)

Die Berechnung selbst kann laut dem HGB nach den folgenden zwei Methoden erfolgen, die sich vor Allem in den zu erfassenden Positionen differenzieren:

1. Gesamtkostenverfahren
- Umsatzerlöse
- Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
- andere aktivierte Eigenleistungen
- sonstige betriebliche Erträge
- Materialaufwand (für Roh-, Hilfs-,Betriebsstoffe, bezogene Waren und Leistungen)
- Personalaufwand (Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung etc.)
- Abschreibungen
- sonstige betriebliche Aufwendungen
- Erträge aus Beteiligungen (aus verbundenen Unternehmen, anderen Wertpapieren etc.)
- sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- außerordentliche Erträge
- außerordentliche Aufwendungen
- außerordentliches Ergebnis
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

2. Umsatzkostenverfahren
- Umsatzerlöse
- Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
- Bruttoergebnis vom Umsatz
- Vertriebskosten
- allgemeine Verwaltungskosten
- sonstige betriebliche Erträge
- sonstige betriebliche Aufwendungen
- Erträge aus Beteiligungen
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
- sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- außerordentliche Erträge
- außerordentliche Aufwendungen
- außerordentliches Ergebnis
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- sonstige Steuern
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Abweichende und ergänzende Regelungen hinsichtlich der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung finden sich in den International Financial Reporting Standrads (IFRS).
 
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Stichworte:
Gewinn- und Verlustrechnung, jahresabschluss, Bilanz, Unternehmen, Gewinne, GuV, Gewinn, Verlust, HGB, IFRS
 
 
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