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Gift-Tablette
 
Der Begriff „Gift-Tablette“ hat Nichts mit einer schädlichen Tablette im Alltagsleben zu tun. Darunter ist im Wirtschaftsleben vielmehr allgemein eine Maßnahme zur Abwehr einer feindlichen Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes oder einer feindlichen Fusion zu verstehen.
Dabei wird häufig differenziert zwischen

-> Vertragsinhalten, die von vornherein in die Satzung eines Betriebs aufgenommen wurden - als Beschränkungen des Besitzes - und

-> unmittelbaren, momentanen Strategien mit der Absicht, den Preis der Zielgesellschaft deutlich in die Höhe zu treiben.
 
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Stichworte:
Gift-Tablette, Übernahme, feindlich, Fusion, Unternehmen, Abwehr
 
 
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