1. Ausgleich gekaufter Kontrakte durch Verkauf gleicher Kontrakte
2. Ausgleich verkaufter Kontrakte durch Kauf gleicher Kontrakte
Befindet man sich also in einer Long-Position (Käuferposition), gehtman für die Glattstellung dieser Position einer Short-Position (Verkäuferposition) ein und umgekehrt.
Abgeswehen von den Finanztermingeschäften spricht man auch im Darlehensbereich vom Glattstellen, wenn ein Kontoinhaber eine bestehende Schuld auf dem Konto ausgleicht und damit den
Saldo glattstellt.