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Grunderwerbsnebenkosten
 
Die Grunderwerbsnebenkosten umfassen die Kosten, die neben den Kaufpreis zusätzlich für den Erwerb eines Grundstückes anfallen. Sie sind also im Kaufpreis nicht mit enthalten und werden üblicherweise komplett vom Käufer getragen.
Zu den Grunderwerbsnebenkosten zählen unter Anderem:

- Notarkosten der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages
- Gerichtskosten für die Eintragungen von Rechtsänderungen im Grundbuch
- die Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent)
- eine eventuell angefallene Maklercourtage
- Kosten in Zusammenhang mit einer erforderlich werdenden Grundstücksvermessung
etc.

Bei der Maklercourtage ist es so, dass diese nur dann zu den Grunderwerbsnebenkosten zählt, wenn sie laut der vertraglichen Vereinbarung vom Käufer zu tragen ist. Maklercourtagen liegen in der Regel bei etwa 3 Prozent des Kaufpreispreises (in einigen Bundesländern auch bei 5 Prozent) jeweils plus Umsatzsteuer.

Und auch die Kosten für eine eventuell erforderlich werdende Grundstücksvermessung zählen nur dann zu den Grunderwerbsnebenkosten, wenn sie vertraglich gesehen vom Käufer übernommen werden sollen.

In der Regel werden die Grunderwerbsnebenkosten bereits im Vorfeld durch einen Spezialisten abgeschätzt, damit diese in die bankliche Finanzierung mit einbezogen werden können. Dabei ist zu beachten, dass die gesamte Darlehenssumme dann verhältnismäßig steigt und auch die Raten angepasst werden.
 
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Stichworte:
Grunderwerbsnebenkosten, Nebenkosten, Grundstück, Immobilie, Kaufpreis
 
 
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