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Güter, börsenfähige
 
Börsenfähige Güter sind alle Waren und Dienstleistungen, auf die – in rechtstheoretischer Hinsicht - das Ausschlussprinzip angewendet werden kann. Dieses besagt, dass für das betreffende Gut Eigentumsrechte exakt definiert und somit auch gerichtlich durchsetzbar sind.
In praktischer Hinsicht bedeuten börsenfähige Güter alle Waren, die je nach der betreffenden Börsenordnung die Voraussetzung erfüllen, an dieser Börse zugelassen und dort gehandelt zu werden.
 
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Stichworte:
börsenfähige Güter, Börse, Ausschlussprinzip
 
 
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