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Härtefonds
 
Härtefonds stellen Sondervermögen des Lastenausgleichs dar. Aus ihnen werden unter bestimmten Umständen Leistungen gewährt, wenn ein nicht ausgleichsberechtigter Tatbestand vorliegt und die Ablehnung einer Unterstützung für den Betroffenen eine große Härte bedeuten würde.
Fonds zur sozialen Sicherung können in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eingerichtet werden. So führen beispielsweise auch Unternehmen oder Organisationen Härtefonds ein, um Beschäftigten, die in eine außergewöhnliche persönliche Notlage geraten sind, finanzielle Unterstützung zu bieten. Außerdem können mit dem Fondsvermögen unter Anderem auch freiwillige berufliche Fortbildungen von Mitarbeitern finanziert werden.

Mitunter müssen Nutznießer von Härtefonds besondere Voraussetzungen erfüllen und zum Beispiel Mitglied in einer Gewerkschaft oder in einer bestimmten Region wohnhaft sein.

Auch für Studenten werden häufig Härtefonds eingerichtet. Diese Fonds finanzieren sich meist aus Solidarbeiträgen. Aus den Fondsmitteln werden, wenn gewisse Befreiungstatbestände gegeben sind, zum Beispiel Beiträge zum Semesterticket erstattet.

Sehr häufig werden Härtefonds eingeführt, um kranken oder behinderten Menschen Mittel zur Verfügung zu stellen. Es gibt beispielsweise Fonds für Blinde oder für Menschen, die an Krebs erkrankt sind.

Mit der Einrichtung von Härtefonds wird allgemein das Ziel verfolgt, soziale Härten bei Einkommensschwachen, vor Allem bei

- Familien mit geringem Einkommen,
- Erwerbslosen,
- Alleinerziehenden,
- Rentnern,
- Schwerbehinderten oder
- Kranken

zu vermeiden. Die Höhe der einzelnen Zuschüsse aus den Fondsvermögen wird durch entsprechende Förderrichtlinien geregelt.
 
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Stichworte:
Härtefonds, Härte, soziale Sicherung, Fond, Fondsvermögen, Sondervermögen, Lastenausgleich
 
 
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