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Hafengeld
 
Bei dem Hafengeld handelt es sich um eine Bargeldforderung, die für die Benutzung von Häfen und deren Anlagen oder Einrichtungen fällig wird.
Alle Fahrzeuge, Geräte oder sonstigen Schwimmkörper, die in einen Hafen einlaufen oder aus diesem auslaufen bzw. die entsprechenden Liegeplätze und Wasserflächen benutzen, sind verpflichtet, Hafengeld zu entrichten. Dabei fällt die Benutzungsgebühr je nach Hafen und Wasserfahrzeug in unterschiedlicher Höhe aus.

Die Einnahmen aus dem Hafengeld dienen unter Anderem dazu, die allgemeine Infrastruktur des Hafens mitzufinanzieren. Beispielsweise für …

… den Bau von Brücken, Straßen und Wasserwegen oder
… die Sicherstellung der Wassertiefen

Schuldner des Hafengeldes sind:

- Reeder,
- Schiffseigner oder
- Charterer als Gesamtschuldner.

Bei Seeschiffen bemisst sich die Höhe des Hafengeldes in der Regel nach der Bruttoraumzahl, dem Schiffstyp und dem Fahrtgebiet. Auch die Vermessung nach Bruttoregistertonnen kann zu Grunde gelegt werden.

Bei Fischereifahrzeugen wird in einigen Häfen an Stelle eines täglichen Hafengeldes vielfach eine Monats- oder Jahrespauschale für die Hafenbenutzung erhoben. Allerdings begründet die Zahlung einer Monats- oder Jahrespauschale nicht das Recht auf einen bestimmten Liegeplatz.

Auch für Traditionsschiffe muss die Hafenbenutzungsgebühr gezahlt werden. Traditionsschiffe oder Sportboote ebenso wie viele andere Wasserfahrzeuge, die den Hafen dauerhaft nutzen, können häufig eine Hafengeldpauschale entrichten. Allerdings berechtigt auch hier die Zahlung der Pauschale nicht zum Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz.
 
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Stichworte:
Hafengeld, Hafen, Nutzungsgebühr, Schiffe, Reeder, Seeschiff, Traditionsschiff
 
 
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