Der Verbund
dient der Sicherung der Solvenz und Liquidität der angeschlossenen Institute und leistet Hilfe, wenn drohende oder bereits bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten auftreten. Diese Hilfe kann erfolgen durch …
… die Zufuhr von Eigenmitteln,
… die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder verzinslichen Schuldversprechen,
… die Erfüllung von Ansprüchen Dritter.
Der Aufbau des Haftungsverbundes sieht dabei wie folgt aus:
11 Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände
= Haftungsgemeinschaft
Sobald ein Stützungsfall bei einem regionalen Verband auftritt und die Fondsmittel für alle Aufwendungen nicht ausreichen, findet ein überregionaler Ausgelich zwischen den 11 Stützungsfonds statt, d.h. alle helfen einem.
Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen
= Ein für die Landesbanken/Girozentralen beim DGSV gebildeter selbstständiger
Fonds
Sicherungsfonds für die Gruppe der Landesbausparkassen
= Ein für die Landesbausparkassen beim DGSV gebildeter selbstständiger Fonds
Sobald ein Stützungsfall innerhalb des Haftungsverbundes eintritt und sowohl die regionalen als auch die überregionalen Mittel für die Aufwendungen nicht ausreichen, tritt der Verbund in Kraft, sodass dem betroffenen Institut das Gesamtvolumen aller Sicherungseinrichtungen für institutssichernde Maßnahmen zur Verfügung steht. Dadurch sind die
Einlagen (speziell Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbriefte Forderungen)
der Kunden zu 100 % abgesichert und nicht auf die gesetzlich festgeschriebene Mindesthöhe für die Einlagensicherheit von 20.000 € beschränkt.