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Hammelgeld
 
Hammelgeld oder Schnitthammelgeld wurde in früheren Zeiten von Schafbesitzern in Deutschland gezahlt, die ihre Tiere auf herrschaftlichem Grundbesitz weiden ließen.
Die Abgabe umfasste zunächst ausschließlich die Bereitstellung von Waren, insbesondere von Erzeugnissen aus der landwirtschaftlichen Produktion. Später wurde dann eine geldliche Entschädigung von Schafhaltern eingefordert.

Da das so genannte Hammelgeld immer stärker ausgeweitet wurde, musste sich sogar das Reichskammergericht mit dieser Form der Abgabe befassen. Nicht nur in England, sondern auch in vielen deutschen Regionen war das Halten von Schafherden und die daraus resultierende Erzeugung von Wolle in wirtschaftlicher Hinsicht ein sehr wichtiger Faktor. Schafe wurden vorwiegend wegen der Gewinnung von Wolle gehalten, aber auch zur Produktion von Fleisch und der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung auf dem Land. Das erhobene Hammelgeld übte somit einen hinderlichen Einfluss auf Tierhalter und zusätzlich auch auf das gesamte Textilgewerbe aus.

Betroffen waren durch die Abgabe in erster Linie die Schafhalter, die häufig Schwierigkeiten bekamen, das Hammelgeld zu zahlen. Denn neben dieser naturalen und später geldlichen Entschädigung kamen auf die Landbevölkerung noch zahlreiche weitere Abgaben zu, die gezahlt werden mussten. Doch auch das gesamte textilwirtschaftliche Gewerbe, das sich mit der Weiterverarbeitung der Schafwolle zu Stoffen und Bekleidungsstücken beschäftigte, war von der Abgabe betroffen und wurde teilweise stark behindert.
 
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Stichworte:
Hammelgeld, Schnitthammelgeld, Abgabe, Schafe, Schafbesitzer, weiden
 
 
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