Die rechtliche Grundlage ist das
Börsengesetz (BörsG). Demnach müssen alle Wertpapiere, die börslich gehandelt werden sollen, eine Zulassung zum Regulierten Markt haben. Dabei wurden die Zulassungsvoraussetzungen vom Amtlichen Markt übernommen und die des Geregelten Marktes sind weggefallen.
Demnach müssen unter Anderem die folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Mindestalter des Unternehmens = 3 Jahre
- voraussichtlicher Kurswert bei
Aktien oder, falls Schätzung nicht möglich, Eigenkapital des Unternehmens min. 1,25 Mio. €
- Streubesitzanteil min. 25 %
- Zulassungsprospekt (umfangreiche Unternehmens- und Emissionsbeschreibung)