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Handelsbuchinstitut
 
Als Handelsbuchinstitut gelten grundsätzlich all jene Institute, die die im Kreditwesengesetz (KWG) festgelegten Bagatellgrenzen überschreiten. Allerdings bleibt jedem Kreditinstitut die Entscheidung selbst überlassen, ob es als Handelsbuchinstitut eingeordnet werden möchte, oder nicht.
Sobald die folgenden Grenzen überschritten werden, gehören sie automatisch in diese Gruppe:

- Anteil des Handelsbuchs des Instituts (Positionen, die darin aufgelistet sind) überschreitet 5 % der Gesamtsumme der bilanz- und außerbilanzmäßigen Geschäfte

- die Gesamtsumme der einzelnen Positionen des Handelsbuchs überschreitet den Gegenwert von 15 Millionen Euro

- der Anteil des Handelsbuchs überschreitet 6 % der Gesamtsumme der bilanz- und außerbilanzmäßigen Geschäfte

- die Gesamtsumme der Positionen des Handelsbuchs überschreitet den Gegenwert von 20 Millionen Euro

Die Rückkehr zum bisherigen Status als Nichthandelsbuchinstitut ist nur dann vorgesehen, wenn das Institut über einen längeren Zeitraum unterhalb der Bagatellgrenzen bleibt. Zudem muss die Änderung des Status beantragt und genehmigt werden.
 
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Stichworte:
Handelsbuchinstitut, Handelsbuch, Nichthandelsbuchinstitut, Bagatellgrenzen
 
 
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