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Handelskredit
 
Der Handelskredit, auch als Lieferantenkredit bekannt, ist in der Regel ein eher kurzfristiger Kredit, der dem Käufer einer Ware von dem jeweiligen Verkäufer (Lieferer) gewährt wird.
Hier wird den Abnehmer der Ware (Käufer) ein Zahlungsziel eingeräumt, d.h. es wird ein Zeitraum vereinbart, bis zu diesem die Ware erst bezahlt werden muss. Üblicherweise werden 30 bis 90 Tage als Frist vorgesehen. Zahlt man innerhalb dieser Zeit, gewährt der Lieferant üblicherweise einen Skonto (Preisnachlass auf Rechnungsbetrag), der entweder konstant über das gesamte Zahlungsziel hinaus gilt oder zeitlich gestaffelt wird (z.B. weniger Skonto wenn Zahlung erst kurz vor Ablauf der Frist).

Bis zur vollständigen Zahlung der Ware sichert sich der Lieferant durch die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes ab. Der Verkäufer behält also das Eigentum an der gelieferten Ware und der Käufer ist vorerst nur Besitzer.

Der Handelskredit hat sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer Vorteile.

Verkäufer
Mit Hilfe des Lieferantenkredites werden in der Regel die Zahlungseingänge beschleunigt, da viele Kunden den Skonto ausnutzen wollen. Dadurch kann der betriebliche Umsatzprozess und tägliche Warenumsatz des Unternehmens finanziert werden. Die Kosten beschränken sich auf den Skontoabzug und weiten sich nicht hohe Zinszahlungen etc. aus.

Käufer
Der Käufer kann bei Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist einen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag mitnehmen und so Geld sparen. Außerdem wird so verhindert, beispielsweise durch Ratenzahlung oder Zahlungsverzug die Gefahr einzugehen, Schulden anzuhäufen.
 
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Stichworte:
Handelskredit, Lieferantenkredit, Handel, Kredit, Skonto, Preisnachlass, Lieferant, Eigentumsvorbehalt
 
 
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