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Handelsüberwachungsstelle (HÜSt)
 
Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist als eigenständiges Börsenorgan für die Kontrolle des Handels und die Abwicklung der Geschäfte an einer Börse zuständig. Entsprechend dem deutschen Börsengesetz (BörsG) ist die Einrichtung einer Handelsüberwachungsstelle an jeder deutschen Börse Pflicht.
Die Funktionen der HÜSt bestehen darin, …

.. Daten über Börsenhandel und Geschäftsabwicklung systematisch und kontinuierlich zu erfassen, auszuwerten und

… Ermittlungen vorzunehmen.

So wird von der Handelsüberwachungsstelle unter Anderem die Preisfeststellung beobachtet, sie kontrolliert außerdem das regelrechte Verhalten der Handelsteilnehmer und überprüft, ob die börsenrechtlichen Vorschriften und sonstigen Regelungen eingehalten werden.

Werden von der HÜSt Unregelmäßigkeiten beim Handel und bei der Börsengeschäftsabwicklung festgestellt, muss sie unverzüglich reagieren und sowohl die Geschäftsführung der Börse als auch die Börsenaufsichtsbehörde davon unterrichten. Die Geschäftsführung kann in der Regel eilbedürftige Anordnungen treffen, die geeignet erscheinen, den ordnungsgemäßen Handel und die Geschäftsabwicklung sicherzustellen. Über die getroffenen Maßnahmen ist die Börsenaufsichtsbehörde unverzüglich zu informieren.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird von der HÜSt insbesondere dann umgehend benachrichtigt, wenn sich Tatsachen ergeben, die eine Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot von Insidergeschäften oder das Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation entsprechend dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) notwendig machen. Die Börsenaufsichtsbehörde kann der Handelsüberwachungsstelle Weisungen erteilen und Ermittlungen übernehmen. Der eingesetzte Leiter der HÜSt berichtet der Aufsichtsbehörde regelmäßig.
 
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Stichworte:
Handelsüberwachungsstelle, HÜSt, Börse, Börsenorgane, Organ, Überwachung, Börsenaufsicht, Kontrolle
 
 
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